Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verurteilt Flugplatzbetreiber

Ab 01. Juli 2015 dürfen nur noch 2 Helikopter auf dem Flugplatz Beromünster stationiert sein.

Im Juni 2014 hat der Verein IG Fluglärm das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ersucht die Verletzung des geltenden Betriebsreglements in Sachen Stationierung von mehr als einem Helikopters zu überprüfen. In der nun am 22. April 2015 erlassenen Verfügung hat das BAZL bestätigt, dass dieser Passus in der Vergangenheit verletzt wurde.

Der Verein IG Fluglärm wehrt sich damit erfolgreich gegen die laufende Ausweitung des Helikopterbetriebs auf dem Flugplatz Beromünster.

Die Sachlage im geltenden Betriebsreglement ist klar. Die dauernde Stationierung von mehr als einem Helikopter auf dem Flugfeld ist widerrechtlich. Die Airport Helicopter AG hat in den letzten Jahren aber dauerhaft mehr als einen Helikopter auf dem Flugplatz Beromünster stationiert. An schönen Wochenenden wurde mit 6 bis 8 Helikoptern geflogen. Die Flugplatzbetreiberin Flubag, die die Einhaltung des Betriebsreglements durchsetzen müsste, hat dies unterstützt oder zumindest toleriert.

 

Widerrechtlicher Zustand

Das BAZL hat auf Ersuchen des Vereins IG Fluglärm die Situation untersucht und kommt zum Schluss, dass über mehrere Jahre hinweg mehr als ein bzw. zwei Helikopter auf dem Flugplatz stationiert waren und dies eine Verletzung des gültigen Betriebsreglements darstellt.

Die Flugbag wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand bis am 30. Juni 2015 wiederherzustellen. Nach Ablauf dieser Frist dürfen nur noch zwei Helikopter auf dem Flugfeld Luzern-Beromünster stationiert sein. Bei Verletzung dieser Verfügung droht in Zukunft ein Busse bis 40 000 Fr.

 

Zwei Helikopter erlaubt

Obwohl gemäss gültigem Betriebsreglement aus dem Jahr 2000 nur ein Helikopter stationiert werden darf hat das BAZL auf diesem Weg einen zweiten Helikopter "bewilligt". Begründet wird dies damit, dass der zweite Helikopter 2004 vom Gemeinderat Neudorf offiziell bewilligt wurde, infolge der angelaufenen Verfahren (SIL und Anpassung Betriebsreglement) jedoch nicht ins alte Betriebsreglement aufgenommen wurde, trotzdem aber vom BAZL toleriert werde.

 

Stationierungsbeschränkung Helikopter

Entgegen der von der Flubag verbreiteten Meinung wurde weder im SIL-Objektblatt noch in der PRV (Privatrechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Beromünster und der Flubag) eine Aufhebung der Helikopterbeschränkung erwähnt oder beschlossen. Es wurde lediglich eine Begrenzung der Helikopter-Flugbewegungen auf 1800 festgelegt. Mit dem neuen Betriebsreglement will nun aber die Flubag die heute gültige Stationierungs-beschränkung von 2 Helikoptern aufheben (siehe Beitrag unten).

Der Verein IG Fluglärm kämpft darum weiterhin für die Beibehaltung der Stationierungsbeschränkung von maximal 2 Helikoptern.

 

Warum ist diese Beschränkung wichtig ?

Bei Freigabe der Stationierungsbeschränkung werden die erlaubten Helikopterflüge alle an den schönen Wochenenden stattfinden, dann aber gleich mit 6 - 10 Helikoptern gleichzeitig. Dieser massive Dauerlärm würde die Wohnqualität in der ganzen Region nochmals enorm verschlechtern.

Betriebsreglement

Darum geht es

Im Januar 2013 hat die FLUBAG beim Bundesamt für Zivilliftfahrt (BAZL) zwei Gesuche eingereicht. Damit wurden die grossen Ausbaupläne der FLUBAG nun bekannt.

Es geht um 2 grosse Ausbauschritte der FLUBAG.

 

1. Asphaltierung der heutigen Graspiste

Die Gründe sind klar und offensichtlich. Es soll noch mehr, bei jedem Wetter und auch im Winter geflogen werden können.

Auch klar sind die Folgen:

- Mehr Flüge

- Mehr Lärm 

- Grössere Flugzeuge

 

Das Gesuch für eine Asphaltpiste musste von der Flubag als Folge des grossen öffentlichen und politischen Widerstandes im November 2013 zurückgezogen werden und ist damit vom Tisch.

 

2. Anpassung Betriebsreglement zur Aufhebung der Beschränkung für die Stationierung von Helikoptern

Die Gründe sind auch hier klar.

Die Airport Helicopter AG ist Halterin von 11 Helikoptern (siehe Auszug Luftfahzeugregister) und will in Beromünster nun ihre Helibasis errichten. Dafür müsste aber die Stationierungsbeschränkung aufgehoben werden.

 

Am 22. April 2015 hat das BAZL der Änderung des Betriebsreglements mit verschiedenen Auflagen zugestimmt. Die wichtigsten Einsprachepunkte des Vereins IG Fluglärm zur Eindämmung des Fluglärms wurden jedoch abgelehnt.

 

Vor allem hat das BAZL die Aufhebung der Stationierungsbeschränkung genehmigt. Dies wird unweigerlich zu einem weiteren Ausbau des Helikopterbetriebes führen. Die Aufhebung widerspricht klar den übergeordneten Festlegungen im SIL-Objektblatt und darf somit nicht genehmigt werden. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.

 

Verfügungen BAZL April 2015

Verfügung Verletzung Betriebsreglement Helikopterstationierung

22. April 2015

Vfg_IG.pdf
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Genehmigung Änderung Betriebsreglement

22. April 2015

Vfg_BR.pdf
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Presseartikel vom 16. April 2013

Flugplatz Beromünster:

Schandfleck der 5-Sterne Region?

Pressebericht
IG 16.04.213.pdf
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Reklamation / Beschwerde

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